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BGH: Richtungs­pfeile im Kreisverkehr sind verbindlich

(red/dpa). Richtungs­pfeile auf der Straße sind verbindlich. Das ist eigentlich klar. Eine Autofahrerin meinte jedoch, dass das in einem Kreisverkehr nicht gilt – hier seien die Pfeile nur Fahremp­feh­lungen. Alles unklar?

Nein, alles klar: Auch in einem Kreisverkehr sind die Fahrbahn­pfeile keine Fahremp­feh­lungen, sondern Fahran­wei­sungen. Wenn es knallt, weil ein Autofahrer im Kreis bleibt, obwohl er auf der Abbiegespur fährt, ist er auch allein an dem Unfall Schuld. Der Fall ging bis zum Bundes­ge­richtshof (BGH), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

Unfall im mehrspurigen Kreisverkehr

In Berlin – aber nicht nur da – gibt es riesige, mehrspurige Kreisverkehre, etwa um die Siegessäule herum. In einem solchen Kreisverkehr fuhr die Autofahrerin auf der dritten Spur von links, auf der ein Pfeil nach rechts zeigte. Ein anderer Autofahrer fuhr auf der zweiten Fahrbahn von links und konnte gemäß den Pfeilen geradeaus oder nach rechts fahren. Als er letzteres tat, kam es zum Unfall, weil die Frau, anstatt nach rechts zu fahren, im Kreisverkehr hatte bleiben wollen.

BGH: Pfeile sind keine Fahremp­fehlung

Die Autofahrerin meinte, nur zu 50 Prozent haften zu müssen. Damit hatte sie erstaun­li­cherweise beim Amtsgericht Erfolg. Die Richter dort waren der Ansicht, bei den Pfeilen würde es sich nur um Fahremp­feh­lungen handeln. Vor dem Landgericht und dann vor dem BGH war aber Schluss: Die Pfeile ordnen eine Fahrtrichtung an, so der BGH. Die Autofahrerin habe sich auf einer Abbiegespur befunden. Daher hätte sie nicht geradeaus fahren dürfen. Die Markie­rungen gälten auch in einem Kreisverkehr.

Bundes­ge­richtshof am 11. Februar 2014 (AZ: VI ZR 161/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht

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