Nein, alles klar: Auch in einem Kreisverkehr sind die Fahrbahnpfeile keine Fahrempfehlungen, sondern Fahranweisungen. Wenn es knallt, weil ein Autofahrer im Kreis bleibt, obwohl er auf der Abbiegespur fährt, ist er auch allein an dem Unfall Schuld. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Unfall im mehrspurigen Kreisverkehr
In Berlin – aber nicht nur da – gibt es riesige, mehrspurige Kreisverkehre, etwa um die Siegessäule herum. In einem solchen Kreisverkehr fuhr die Autofahrerin auf der dritten Spur von links, auf der ein Pfeil nach rechts zeigte. Ein anderer Autofahrer fuhr auf der zweiten Fahrbahn von links und konnte gemäß den Pfeilen geradeaus oder nach rechts fahren. Als er letzteres tat, kam es zum Unfall, weil die Frau, anstatt nach rechts zu fahren, im Kreisverkehr hatte bleiben wollen.
BGH: Pfeile sind keine Fahrempfehlung
Die Autofahrerin meinte, nur zu 50 Prozent haften zu müssen. Damit hatte sie erstaunlicherweise beim Amtsgericht Erfolg. Die Richter dort waren der Ansicht, bei den Pfeilen würde es sich nur um Fahrempfehlungen handeln. Vor dem Landgericht und dann vor dem BGH war aber Schluss: Die Pfeile ordnen eine Fahrtrichtung an, so der BGH. Die Autofahrerin habe sich auf einer Abbiegespur befunden. Daher hätte sie nicht geradeaus fahren dürfen. Die Markierungen gälten auch in einem Kreisverkehr.
Bundesgerichtshof am 11. Februar 2014 (AZ: VI ZR 161/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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