Der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Folge liegen die Freibeträge für Witwen und Witwer seit dem 1. Juli in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro und bei 696,70 Euro in den neuen Bundesländern. Überschreiten die Einkünfte aus Beschäftigung oder eigener Rente den Freibetrag, werden 40 Prozent des Einkommens, das über dieser Grenze liegt, von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Für Waisen ab dem 18. Geburtstag gilt diese Regelung bei Einkommen von bis zu 503,54 Euro im Westen und 464,46 Euro im Osten. Sowohl für die Waisen- als auch für die Witwen- und Witwerrente können sich die Freibeträge noch einmal erhöhen, wenn die Bezieher eigene Kinder haben.