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Bezieher von Hinter­blie­be­nen­renten dürfen hinzuver­dienen

(dpa/tmn). Wer eine Hinter­blie­be­nenrente bezieht, darf eine bestimmte Summe hinzuver­dienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Darauf weist die Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund in Berlin hin.

Der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund zu Folge liegen die Freibeträge für Witwen und Witwer seit dem 1. Juli in den alten Bundes­ländern bei 755,30 Euro und bei 696,70 Euro in den neuen Bundes­ländern. Überschreiten die Einkünfte aus Beschäf­tigung oder eigener Rente den Freibetrag, werden 40 Prozent des Einkommens, das über dieser Grenze liegt, von der Hinter­blie­be­nenrente abgezogen.

Für Waisen ab dem 18. Geburtstag gilt diese Regelung bei Einkommen von bis zu 503,54 Euro im Westen und 464,46 Euro im Osten. Sowohl für die Waisen- als auch für die Witwen- und Witwerrente können sich die Freibeträge noch einmal erhöhen, wenn die Bezieher eigene Kinder haben.

Rechts­gebiete
Renten­ver­si­che­rungsrecht
Datum

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