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Betreuender Elternteil verdient deutlich mehr – kein Kindes­un­terhalt

(dpa/red). Derjenige Elternteil, der nach einer Trennung die Kinder betreut, kann von dem anderen sogenannten Barunterhalt für die Kinder verlangen. Dabei handelt es sich nicht um „Betreu­ungs­un­terhalt“, sondern um den den Kindern zustehenden Unterhalt. Was passiert aber, wenn derjenige, bei dem die Kinder leben, viel mehr verdient als derjenige, der den Unterhalt für die Kinder zahlen muss?

Grundsätzlich bleibt es bei der Unterhalts­pflicht, stellt das Oberlan­des­gericht Naumburg klar. Für Kinder kann der betreuende Elternteil auch den Mindest­betrag des Kindes­un­terhalts für die Kinder verlangen. Dieser Mindest­un­terhalt kann aber teilweise oder ganz entfallen, wenn der betreuende Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere. Er entfällt dann ganz, wenn der eine Elternteil das Dreifache des anderen verdient, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Die gut verdienende Mutter

Nach der Trennung leben die beiden Kinder bei der Mutter. Der Vater arbeitet als Kraftfahrer und verdient etwa 1.200 Euro, die Mutter als Chemikantin bis zu 1.200 Euro. Die Mutter verlangte Mindest­un­terhalt für die beiden Kinder. Das Amtsgericht entschied, dass der Vater lediglich 66 Prozent des Mindest­un­terhalts zahlen müsse. Da der Mutter der Betrag nicht ausreichte, legte sie Beschwerde ein.

Gericht: Beim Dreifachen ist der Kindes­un­terhalt bei Null

Damit war sie teilweise erfolgreich. Das Gericht ging von der grundsätz­lichen Leistungs­fä­higkeit des Vaters aus. Er habe eine "gesteigerte Erwerbs­ob­lie­genheit". Daher müsse er bereit sein, bis zu 48 Stunden zu arbeiten oder neben seiner Vollzeit­stelle noch eine Nebentä­tigkeit anzunehmen. Damit könne er mindestens 1.400 Euro Nettoein­kommen insgesamt erzielen. Deswegen müsse er trotz des Einkom­mens­un­ter­schieds noch 93 Prozent des Mindest­un­terhalts für die Kinder zahlen. Erst wenn die Mutter das Dreifache von seinem Einkommen verdiene, müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen.

Oberlan­des­gericht Naumburg am 2. August 2012 (AZ: 8 UF 102/12)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de 

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht Ehescheidung / Scheidungsrecht Unterhaltsrecht

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