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Besonders schwer­wiegende Unfall­flucht bei Personen­schaden

(red/dpa). Bei Unfall­flucht droht dem Flüchtigen einiges, handelt es sich doch um eine Straftat! Voraus­setzung für den Tatbestand Unfall­flucht ist, dass der Flüchtige den Unfall bemerkt hat. Dies ist allerdings meist der Fall. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass sie sich dann auch an den Regress­kosten beteiligen müssen.

Neben einer Verurteilung drohen auch weitere finanzielle Einschnitte. So können die Unfall­flüchtigen verpflichtet werden, sich an den Kosten für Schaden und Schmer­zensgeld mit 2.500 bis 5.000 Euro zu beteiligen. Das Landgericht Heidelberg entschied: Ist dem Flüchtigen bewusst, dass ein Unfall­be­tei­ligter verletzt wurde, liegt eine besonders schwer­wiegende Unfall­flucht vor. Der Flüchtige musste in dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall 5.000 Euro selbst zahlen.

Unfall­flucht nach Unfall mit Verletzung eines Beteiligten

Der Unfall­ver­ur­sacher beging Unfall­flucht, ein Unfall­be­tei­ligter wurde verletzt. Weil dem Fahrer das bewusst war, erhielt er einen Strafbefehl wegen Unfall­flucht und wurde wegen fahrlässiger Körper­ver­letzung verurteilt. Die Versicherung zahlte dem Unfall­ver­letzten mehr als 5.000 Euro Schmer­zensgeld. Zumindest 5.000 Euro sollte der Unfall­ver­ur­sacher selbst zahlen. Die Versicherung verklagte ihn.

Gericht: Bei Personen­schaden schwer­wiegende Unfall­flucht

Der Verursacher muss 5.000 Euro an die Versicherung zahlen, entschied das Gericht. Es liege eine besonders schwer­wiegende Unfall­flucht vor. Da er wegen der Unfall­flucht bereits verurteilt worden sei, stehe fest, dass er den Unfall und die Verletzung mitbekommen habe. Für eine schwer­wiegende Unfall­flucht müssten „erschwerende Umstände“ hinzukommen. Dies sei hier gegeben, da er weiter­ge­fahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei. Somit müsse er den Höchstsatz der Beteiligung eines Unfall­flüchtigen zahlen.

Landgericht Heidelberg am 23. Januar 2014 (AZ: 3 S 26/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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