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Besondere Vorsicht bei ‚links und wieder links’

(red/dpa). Jeder Autofahrer weiß, dass er besonders aufmerksam sein muss, wenn er sich aus einer Grundstücks­ausfahrt kommend in den fließenden Verkehr einfädeln will. Diese so genannte besondere Sorgfalts­pflicht kann sich in bestimmten Fällen noch fortsetzen, wenn der Fahrer bereits auf der Straße fährt.

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin aus einer Ausfahrt kommend nach links in die Fahrbahn eingebogen. Bereits nach etwa 14 Metern wollte sie erneut nach links in eine andere Straße abbiegen. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich hinter ihr ein zweiter Autofahrer. Als er die Frau überholen wollte, kam es Einmün­dungs­bereich der beiden Straßen zum Unfall. Der Fahrer forderte Ersatz seines Gesamt­schadens von rund 6.500 Euro. 

Besonders gefähr­liches Fahrmanöver

Die Frau hafte wegen ihres schwer­wie­genden Verschuldens alleine für den Unfall, entschied das Oberlan­des­gericht Hamm. Beim Ausfahren aus einer Grundstücks­ausfahrt würden wegen der besonderen Gefahren erhöhte Sorgfalts­an­for­de­rungen gelten. Diese habe die Frau verletzt. Bei ihrem Fahrmanöver hätten diese Sorgfalts­pflichten über das eigentliche Einbiegen hinaus fortgewirkt.

Die Richter sahen eine „besondere und anhaltende Gefähr­lichkeit des Fahrma­növers“, da die Frau in die Fahrbahn eingebogen sei, um unmittelbar danach wiederum nach links abzubiegen, obwohl sie das herannahende Fahrzeug bemerkt habe. Ihre Absicht abzubiegen sei für den nachfol­genden Verkehr nicht ohne weiteres zu erkennen gewesen. Die verlangsamte Fahrweise hätte auch eine gemächliche Beschleu­nigung zur Einordnung in den fließenden Verkehr sein können. Die Fahrerin hätte also zunächst das Fahrzeug des Klägers passieren lassen müssen oder sich in besonderem Maße vergewissern müssen, dass ihre Absicht, links abzubiegen, erkennbar war. Das habe sie jedoch nicht getan. Außerdem habe sie nicht durch eine zweite Rückschau unmittelbar vor Beginn des Abbiege­vor­ganges noch einmal den rückwärtigen Verkehr kontrolliert.

Oberlan­des­gericht Hamm am 7. März 2014 (AZ: 9 U 210/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrs­ver­si­che­rungsrecht

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