Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Beseitigung von Unfall­schäden der Straße – Personal­kosten

(DAV). Vielen Menschen ist nicht klar, was bei einem Verkehrs­unfall alles zu dem Schaden gehört. So muss der Verursacher nicht nur die Schäden an einem anderen Fahrzeug ersetzen, sondern ebenso die an der Straße selbst. Dabei hat die Straßen­meisterei einen Anspruch auf Ersatz der Personal­kosten. Trifft das auch für private Geschädigte zu?

Das Oberlan­des­gericht Zweibrücken entschied: So wie die Straßen­meisterei den Anspruch hat, steht dies grundsätzlich jedem zu, der eigene Arbeit­nehmer zur Schadens­be­sei­tigung einsetzt. Also auch beispielsweise zur Reparatur des eigenen Fahrzeugs, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt. 

Unfall auf der Autobahn

Der Lkw-Fahrer hatte auf der Autobahn einen Unfall mit seinem Sattel­schlepper. Im Bereich der Unfall­stelle war das Erdreich durch ausgelaufenes Motoröl und Diesel­kraftstoff kontaminiert. Eine Spezialfirma musste das Erdreich ausheben. Für die Beseitigung der Leitplanke und spätere Wieder­ein­setzung setzte die Autobahn­meisterei auch eigenes Personal ein. Vom Unfall­ver­ur­sacher verlangte sie den Ersatz der Personal­kosten. Zur Ermittlung des Stunden­satzes erhob sie auf den üblichen Stundensatz noch einen Zuschlag von 50 Prozent. Zuletzt stritten die Parteien über diesen Punkt.

Personal­kosten sind zu ersetzen

Die Richter stellten grundsätzlich klar: „Setzt der Geschädigte eigene Arbeit­nehmer zur Schadens­be­sei­tigung ein, so sind die insoweit anfallenden Kosten grundsätzlich zu ersetzen.“ Fordere man die Erstattung von Personal­kosten, müsse man allerdings den Stundensatz genau ermitteln.

Wer also eigenes Personal einsetzt, muss die Gesamt­per­so­nal­ausgaben durch die Gesamt­stun­denzahl dividieren. Ein Zuschlag ist nicht möglich, wenn dies nicht in einem Tarifvertrag vorgesehen ist.

Oberlan­des­gericht Zweibrücken am 13. August 2014 (AZ: 1 U 71/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht Verkehrs­ver­si­che­rungsrecht

Zurück