Am besten verfolgen Pendler die Wetterprognosen und vergrößern bei Bedarf das Zeitpolster für den Weg zur Arbeit. Wer wegen des Wetters zu spät kommt, kann nicht immer auf Nachsicht hoffen: Das Wegerisiko liegt laut dem ACE grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der damit auch die Folgen höherer Gewalt zu tragen hat. Theoretisch hätte ein Arbeitgeber sogar das Recht, das Gehalt zu kürzen, wenn ein Pendler erst mittags am Arbeitsplatz eintrifft. Meteorologen erwarten, dass am Donnerstag ein heftiger Orkan auf den Norden Deutschlands trifft.
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.12.2013