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Beleidigung des Chefs als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein

Wer seinen Chef einen Psycho­pathen nennt, dem muss nicht zwangs­läufig die Kündigung drohen. Das entschied das Landes­ar­beits­gericht Rheinland-Pfalz nach Angaben vom Donnerstag.

Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine «erhebliche Ehrver­letzung» des Vorgesetzten und «an sich» ein wichtiger Grund für eine außeror­dentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters einer Chemiefirma genügt. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen.

Zuvor war er bei einem Personal­ge­spräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden. Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft. Laut dem Urteil konnte er aber darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über das Urteil berichtet.

Landes­ar­beits­gericht Rheinland-Pfalz am 24. Juli 2014 (Az.: 5 Sa 55/14)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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