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Bei Verkehrs­unfall sind Anwalts­kosten zu ersetzen

(dpa/red). Man gerät unschuldig in einen Unfall. Die Folge: Sorgen, Papierkram und viel Aufwand. Fragen stellen sich ein: Was steht mir eigentlich neben der Autore­paratur zu? Ist klar, dass ich unschuldig bin? Die gegnerische Versicherung bietet sich als Partner an und will alles regeln.

„Der Versicherung des Unfall­gegners zu vertrauen, ist nicht die beste Lösung. Diese soll ja den Schaden bezahlen. Das Unfallopfer dann aufzuklären, welche Ansprüche es hat, liegt nicht in ihrem Interesse“, erläutert Rechts­anwalt Jörg Elsner, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Die Erfahrung der Verkehrs­rechts­anwälte zeige, dass die Versicherer bei der Schadens­re­gu­lierung zahlreiche Ansprüche nicht ersetzten. Sei das Unfallopfer nicht anwaltlich beraten, würde es unwissentlich auf zahlreiche Ansprüche verzichten. „Verkehrs­recht­anwälte holen mehr raus“, versichert Rechts­anwalt Elsner aus Hagen. Unbekannt seien beispielsweise Ansprüche auf Haushalts­füh­rungs­schaden, die exakte Berechung des Ausfall­schadens, der merkantile Minderwert eines Unfall­fahrzeugs und vieles mehr. „Freiwillig zahlen die Versicherer das nicht“, ist sich Elsner sicher.

Rechtsprechung ist eindeutig!

Dabei hat ein Gericht erst jetzt wieder klar gestellt: Der Geschädigte eines Unfalls erhält die Kosten für den Rechts­anwalt ersetzt. Er kann den Anwalt schon früh beauftragen, wenn dies aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist. Es kommt hinterher nicht darauf an, dass die gegnerische Versicherung den Schaden voll bezahlt hat. Maßgeblich ist die Sicht auf die Sachlage von vornherein, so das Amtsgericht Balingen. Die Entscheidung spiegelt damit die Rechtsprechung insgesamt wider.

Anwalt auch für Autohaus­be­sitzer

Ein Autofahrer fuhr mit seinem Wagen auf das Fahrzeug des späteren Klägers auf. Ein drittes Fahrzeug hinter dem auffah­renden Wagen war ebenso beteiligt. Der Kläger, ein Inhaber eines Autohauses, beauftragte einen Anwalt. Die Versicherung weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen.

Die Versicherung muss auch für den Anwalt zahlen, entschied das Gericht. Die Einschaltung eines Anwalts sei nur dann nicht notwendig, wenn der Fall derart einfach gelagert sei, dass „die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe klar ist und aus Sicht des Geschä­digten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne Weiteres seiner Ersatz­pflicht nachkommen werde“. Also nur in seltenen Fällen. Auch für den Inhaber eines Autohauses mit Erfahrung in der Unfall­re­gu­lierung sei der Fall nicht leicht zu überblicken gewesen. Es habe mehrere Anstöße mit insgesamt drei Fahrzeugen gegeben. Daher habe er auch bei einem Auffahr­unfall einen Anwalt einschalten dürfen.

Der Tipp

Gerade bei Unfällen, bei denen die Schuldfrage nicht eindeutig ist, ist es wichtig, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Haftungsquote muss ja erst noch ermittelt werden. „Es folgen also Diskus­sionen mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage. Dabei sollte man auf Augenhöhe sein“, rät Verkehrs­rechts­anwalt Elsner. Auch bei Verzöge­rungen der Auszahlung ist ein Anwalt notwendig. „Am besten gleich zur Anwältin oder zum Anwalt“, so Elsner.

Amtsgericht Balingen am 23. Mai 2013 (AZ: 3 C 76/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Rechts­gebiete
Unfall­ver­si­che­rungsrecht Verkehrsrecht

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