„Der Versicherung des Unfallgegners zu vertrauen, ist nicht die beste Lösung. Diese soll ja den Schaden bezahlen. Das Unfallopfer dann aufzuklären, welche Ansprüche es hat, liegt nicht in ihrem Interesse“, erläutert Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Erfahrung der Verkehrsrechtsanwälte zeige, dass die Versicherer bei der Schadensregulierung zahlreiche Ansprüche nicht ersetzten. Sei das Unfallopfer nicht anwaltlich beraten, würde es unwissentlich auf zahlreiche Ansprüche verzichten. „Verkehrsrechtanwälte holen mehr raus“, versichert Rechtsanwalt Elsner aus Hagen. Unbekannt seien beispielsweise Ansprüche auf Haushaltsführungsschaden, die exakte Berechung des Ausfallschadens, der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeugs und vieles mehr. „Freiwillig zahlen die Versicherer das nicht“, ist sich Elsner sicher.
Rechtsprechung ist eindeutig!
Dabei hat ein Gericht erst jetzt wieder klar gestellt: Der Geschädigte eines Unfalls erhält die Kosten für den Rechtsanwalt ersetzt. Er kann den Anwalt schon früh beauftragen, wenn dies aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich ist. Es kommt hinterher nicht darauf an, dass die gegnerische Versicherung den Schaden voll bezahlt hat. Maßgeblich ist die Sicht auf die Sachlage von vornherein, so das Amtsgericht Balingen. Die Entscheidung spiegelt damit die Rechtsprechung insgesamt wider.
Anwalt auch für Autohausbesitzer
Ein Autofahrer fuhr mit seinem Wagen auf das Fahrzeug des späteren Klägers auf. Ein drittes Fahrzeug hinter dem auffahrenden Wagen war ebenso beteiligt. Der Kläger, ein Inhaber eines Autohauses, beauftragte einen Anwalt. Die Versicherung weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen.
Die Versicherung muss auch für den Anwalt zahlen, entschied das Gericht. Die Einschaltung eines Anwalts sei nur dann nicht notwendig, wenn der Fall derart einfach gelagert sei, dass „die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe klar ist und aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne Weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde“. Also nur in seltenen Fällen. Auch für den Inhaber eines Autohauses mit Erfahrung in der Unfallregulierung sei der Fall nicht leicht zu überblicken gewesen. Es habe mehrere Anstöße mit insgesamt drei Fahrzeugen gegeben. Daher habe er auch bei einem Auffahrunfall einen Anwalt einschalten dürfen.
Der Tipp
Gerade bei Unfällen, bei denen die Schuldfrage nicht eindeutig ist, ist es wichtig, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Haftungsquote muss ja erst noch ermittelt werden. „Es folgen also Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage. Dabei sollte man auf Augenhöhe sein“, rät Verkehrsrechtsanwalt Elsner. Auch bei Verzögerungen der Auszahlung ist ein Anwalt notwendig. „Am besten gleich zur Anwältin oder zum Anwalt“, so Elsner.
Amtsgericht Balingen am 23. Mai 2013 (AZ: 3 C 76/13)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 05.03.2014