Die Spur der Autofahrerin war durch einen Möbelwagen blockiert. Als sie wechselte, stieß ihr Auto mit einem anderen zusammen. Es entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro.
Ihre Klage blieb erfolglos. Der Unfall beruhe auf ihrem Spurwechsel. Bei einem Spurwechsel sei der wechselnde Autofahrer verpflichtet, eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Die beklagte Fahrerin sei auch nicht verpflichtet gewesen, den Spurwechsel zu ermöglichen. Das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur, nicht jedoch, wenn die Weiterfahrt auf einer noch vorhandenen Spur blockiert sei.
- Datum
- Aktualisiert am
- 23.09.2013