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Bei einem Unfall fehlen oft Bremsspuren

(DAV). Früher konnten bei der Rekonstruktion eines Unfalls oft Bremsspuren wichtige Hinweise geben. Sie erlaubten Rückschlüsse auf die Geschwin­digkeit oder eine Vollbremsung. Durch Antiblo­ckier­systeme oder ähnliche Einrich­tungen fehlen solche Spuren heutzutage meist. Gutachtern fehlen diese Anknüp­fungs­punkte, um den Hergang zu rekonstruieren.

Das Gericht muss dann auch keinen Gutachter beauftragen. Reichen die Beweis­mittel – etwa die Lage der Scherben oder Zeugen­aussagen – aus, um den Unfall nachzu­voll­ziehen, kann das Gericht seine Entscheidung darauf stützen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über ein Urteil des Oberlan­des­gericht in Naumburg.

Unfall in einer Straßen­kreuzung

Bei einem Unfall in einer Kreuzung waren zwei sich entgegen­kommende Fahrzeuge zusammen­ge­stoßen. Bremsspuren konnten nicht gesichert werden, da das Fahrzeug des beklagten Fahrers mit einem Antiblo­ckier­system versehen war. Das Gericht musste seine Entschei­dungen auf der Grundlage der Lage der Autoscherben treffen. Demnach hatte die Unfall­gegnerin des Mannes die Kurve geschnitten. Das Gericht gab kein Gutachten in Auftrag.

Gericht muss keinen Gutachter beauftragen

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Lage der Scherben. Demnach hatte sich der Unfall nicht unmittelbar in der Kreuzung ereignet. Wäre dies der Fall gewesen, hätte dem Fahrer ein Vorfahrts­verstoß zu Last gelegt werden können. Nach Lage der Scherben aber habe die Frau die Kurve geschnitten und trage die alleinige Schuld am Unfall.

Ohne Bremsspuren oft kein Gutachter

Es ist allein Sache des Gerichts, die Tatsachen festzulegen, von denen der Gutachter ausgehen soll. Fehlen Bremsspuren als Anhalts­punkte für die Rekonstruktion des Verkehrs­unfalls, muss das Gericht kein Sachver­stän­di­gen­gut­achten einholen.

Oberlan­des­gericht Naumburg am 10. Januar 2014 (AZ: 10 U 11/13)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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