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Tipps&Urteile

Bei der Bauvergabe sollte auch auf die wirtschaftliche Leistungs­fä­higkeit des Bieters geachtet werden

(DAV). Bauen ist teuer. Vor allem um das günstigste Angebot zu ermitteln, werden Gewerke ausgeschrieben. Bei der Bauvergabe kommt es aber nicht nur auf den niedrigsten Preis an, sondern auch auf die wirtschaftliche Leistungs­fä­higkeit des Bieters.

Diese Einschätzung gibt die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV) ab. Was nützt schließlich eine preiswerte Offerte, wenn der Auftrag­nehmer auf halber Strecke Insolvenz anmeldet? Um Pleiten dieser Art auszuschließen, prüfen Auftraggeber, ob die Bieter für den Auftrag geeignet sind. Aber wo bekommt der Auftraggeber verlässliche Daten über den Bieter? Und reicht schon die schlechte Prognose einer Wirtschafts­aus­kunftsdatei, um den Bieter aus dem Rennen zu werfen?

Nein, urteilt der Bundes­ge­richtshof (BGH), allein die Bewertung einer solchen Agentur reicht dazu nicht aus. Eignungs­ent­schei­dungen brauchen gesicherte Grundlagen. Die muss sich der Auftraggeber außerdem selbst verschaffen (ständige Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofes: vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1999 – X ZR 30/98 und BGH, Urteil vom 24.05.2005 – X ZR 243/02). Die Vergabe­stelle muss dazu die Umstände des Einzelfalls umfassend prüfen, abwägen und selbst eine Prognose vornehmen, ob der Bieter gerade die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vertrags­gerecht erbringen kann. Pauschale Schluss­fol­ge­rungen zur mangelnden Leistungs­fä­higkeit sind tabu. Ebenso die ungeprüfte Übernahme einer Bonitäts­auskunft einer Wirtschafts­aus­kunftsdatei.

Diese Grundsätze schließen allerdings die Verwertung von Bonitäts­be­wer­tungen im Vergabe­ver­fahren nicht grundsätzlich aus. Der Auftraggeber muss aber sicher­stellen, dass er diese Angaben inhaltlich überprüft – und er muss dem Bieter die Möglichkeit geben, die Darstellung der Wirtschafts­aus­kunftsdatei zu korrigieren, so die ARGE Baurecht. Im Zweifel sollten sich Auftraggeber in diesen Fragen vom Baurechts­anwalt beraten lassen. Sonst kann es zu erfolg­reichen Nachprü­fungs­ver­fahren wie kürzlich im Verfahren vor der Vergabe­kammer Baden-Württemberg, Az: 1 VK 27/13, kommen.

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht

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