Das Bildungsministerium weist in der Neuauflage seiner Broschüre «Ausbildung & Beruf» darauf hin, dass laut Gesetz maximal vier Monate zulässig seien (Paragraf 20 Berufsbildungsgesetz). Ein Monat ist Pflicht. In der Probezeit kann der Betrieb, aber auch der Jugendliche, das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen.
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