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Tipps&Urteile

Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen

Ein zu kurzer Draht zwischen Architekt und Bauunter­nehmer kann für den Bauherren eines Eigenheims unter Umständen proble­matisch werden. Bedenken oder Probleme sollten daher immer auch mit dem Bauherren besprochen werden.

Der Architekt ist traditionell Mittler zwischen Bauherr und Bauunter­nehmer. Viele Entschei­dungen, gerade über Baudetails, werden bei Routine­be­ge­hungen auf der Baustelle zwischen Planer und Ausfüh­rendem besprochen und gleich umgesetzt. Der Bauherr möchte mit solchen alltäg­lichen Dingen meist auch gar nichts zu tun haben, dafür hat er schließlich „seine Leute“. Der „kurze Draht“ zwischen Architekt und Bauunter­nehmen birgt allerdings auch gewisse Risiken, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Dann nämlich, wenn der Bauunter­nehmer wegen fehlender oder fehler­hafter Vorleis­tungen Bedenken anmeldet, oder, weil auch dem Architekten ein Fehler unterlaufen ist. Zwar kann der Bauunter­nehmer in so einem Fall pragmatisch Lösungen zur Beseitigung des Problems vorschlagen und mit dem Architekten besprechen, er sollte seine Bedenken aber in jedem Fall auch dem Bauherrn mitteilen, empfiehlt die ARGE Baurecht. Nur so kann sich der Bauunter­nehmer gegenüber seinem Auftraggeber absichern. Nicht verlassen sollte er sich darauf, dass der Architekt die Bedenken an den Bauherrn weiter­leitet und die vorgeschlagenen Lösungen absegnen lässt. Die ARGE Baurecht rät: Bedenken immer an den Bauherrn persönlich richten und gegebe­nenfalls auch dessen persönliche Freigabe abwarten!

Quelle: www.arge-baurecht.de

Rechts­gebiete
Baurecht

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