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Bauunterlagen nicht nur online aufbewahren

(DAV). Oftmals werden Baupläne über bestimmte Internet­platt­formen zugänglich gemacht. Das ist hilfreich während des laufenden Projekts, kann aber nach dem Abschluss der Baumaßnahme zu Problemen führen, da sie häufig aus dem Netz verschwinden.

Pläne werden heutzutage oft nur noch über bestimmte Internet­platt­formen zugänglich gemacht. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Projektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, überar­beitet?

Die praktische Onlinewelt hat allerdings auch ihre Tücken, warnt die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Architek­tenrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV): Die Plattformen werden in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahme geschlossen. Der Zugriff auf Pläne und Berech­nungen ist dann nicht mehr möglich. So sinnvoll die Plattformen also fürs Arbeiten sind, als Archiv taugen sie nichts. Weil aber alle am Bau beteiligten Auftraggeber bestimmte Aufbewah­rungs­pflichten haben, kommen sie um eine eigene Dokumen­tation und die alte Papierakte nicht herum.

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht
Datum

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