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Tipps&Urteile

Baum zweimal pro Jahr auf morsche Äste hin prüfen

(dpa/tmn). Besitzer eines Grundstücks mit einem Baum gehen rechtlich auf Nummer sicher, wenn sie Stamm und Krone zweimal im Jahr kontrol­lieren. «Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, also am besten im Sommer und Winter», erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentü­mer­verband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Das sei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber der Check reduziere das Haftungs­risiko des Grundstücks­be­sitzers für den Fall, dass etwas passiert.

Stürzt ein Baum um, weil er alt und morsch war, sind die Folgen für den Besitzer unter Umständen schwer. In einem solchen Fall entscheidet am Donnerstag das Amtsgericht in Trier. Eine Frau wurde von einem umstür­zenden Baum erschlagen. Ein Mitarbeiter des Grünflä­chenamtes ist deshalb unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Passiert trotz der regelmäßigen Überprüfung etwas, und wird das Nachbar­grundstück beschädigt oder sogar ein Mensch verletzt, kann das Gericht den Besitzer gar nicht oder nicht so stark zur Verant­wortung ziehen. Denn: «Er ist ja ein Naturprodukt», sagt Storm. Vollständig ausschließen ließen sich Gefahren, die von Bäumen ausgehen, nicht. Die Hauptsache sei, der Grundstücks­be­sitzer habe so gut vorgebeugt, wie er konnte.

Bei der Kontrolle sollte sich der Besitzer den Baum genau anschauen. Sieht er gesund und stabil aus, müsse er nicht handeln. Gibt es Anzeichen einer Gefahr, müsse er unter Umständen auch mal auf einer Leiter daran hochklettern und genauer kontrol­lieren. Ein Warnzeichen sei etwa ein Ast mit braunen Blättern zwischen lauter Ästen mit grünem Laub. Ist der Ast tot, muss der Besitzer ihn heraus­schneiden. Wer sich überhaupt nicht auskennt, sollte den Baum einmal einem Sachver­ständigen - etwa einem Förster - zeigen und sich erklären lassen, auf was er bei seiner Kontrolle achten muss.

Amtsgericht Trier 28. November 2013

Rechts­gebiete
Grundstücksrecht Haftungsrecht (freie Berufe) Nachbarrecht

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