Stürzt ein Baum um, weil er alt und morsch war, sind die Folgen für den Besitzer unter Umständen schwer. In einem solchen Fall entscheidet am Donnerstag das Amtsgericht in Trier. Eine Frau wurde von einem umstürzenden Baum erschlagen. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes ist deshalb unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Passiert trotz der regelmäßigen Überprüfung etwas, und wird das Nachbargrundstück beschädigt oder sogar ein Mensch verletzt, kann das Gericht den Besitzer gar nicht oder nicht so stark zur Verantwortung ziehen. Denn: «Er ist ja ein Naturprodukt», sagt Storm. Vollständig ausschließen ließen sich Gefahren, die von Bäumen ausgehen, nicht. Die Hauptsache sei, der Grundstücksbesitzer habe so gut vorgebeugt, wie er konnte.
Bei der Kontrolle sollte sich der Besitzer den Baum genau anschauen. Sieht er gesund und stabil aus, müsse er nicht handeln. Gibt es Anzeichen einer Gefahr, müsse er unter Umständen auch mal auf einer Leiter daran hochklettern und genauer kontrollieren. Ein Warnzeichen sei etwa ein Ast mit braunen Blättern zwischen lauter Ästen mit grünem Laub. Ist der Ast tot, muss der Besitzer ihn herausschneiden. Wer sich überhaupt nicht auskennt, sollte den Baum einmal einem Sachverständigen - etwa einem Förster - zeigen und sich erklären lassen, auf was er bei seiner Kontrolle achten muss.
Amtsgericht Trier 28. November 2013
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