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Tipps&Urteile

Bauherren sollten sich bei Mängeln beraten lassen

Bauen ist komplex, Mängel sind in der Praxis häufig nicht zu vermeiden. Deshalb entdecken Bauherren oft noch Jahre nach dem Bezug Baumängel an ihrem Haus. Solange die Gewähr­leis­tungsfrist läuft, muss der für das fehlerhafte Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben. Was aber, wenn die Zeit knapp wird und die Verjährung droht?

Dann ist Eile geboten, so die Arbeits­ge­mein­schaft für Bau- und Immobi­li­enrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Eine Möglichkeit, die Verjährung zu unterbrechen, ist das sogenannte selbst­ständige Beweis­ver­fahren. Es dient der vorsorg­lichen Sicherung von Beweisen für einen eventuellen Prozess. Dabei werden bautech­nische Fehler festge­stellt und die Kosten für deren Beseitigung ermittelt.

Dazu stellt der Bauherr mithilfe seines Baurechts­anwalts einen Antrag auf Beweis­erhebung. Das Gericht bestellt einen Sachver­ständigen, der beim Ortstermin das Problem untersucht. Die Kosten für den Sachver­ständigen streckt der Antrag­steller vor. Im selbst­ständigen Beweis­ver­fahren klärt der Sachver­ständige lediglich technische und finanzielle Aspekte, eine richterliche Beurteilung erfolgt nicht. Rechts­fragen werden erst geklärt, wenn der Bauherr sich entschließt, mit dem Gutacht­en­er­gebnis ein Klagever­fahren vor Gericht einzuleiten. Denkbar ist aber auch eine gütliche Einigung auf der Basis der Erkenntnisse des Sachver­ständigen.

Ein selbst­ständiges Beweis­ver­fahren dauert nach Erfahrung des ARGE Baurecht oft mindestens ein Jahr, in einigen Fällen erheblich länger, denn alle Parteien dürfen Fragen stellen und Einwen­dungen zum Gutachten erheben. Schneller lassen sich technische Fragen mit einem Privat­gut­achten klären: Der Bauherr lässt von einem Gutachter seiner Wahl alle seine Fragen klären und erhebt dann mit diesen Erkennt­nissen vor Gericht sofort Klage. Beide Verfahren haben in der Praxis Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Der Baurechts­anwalt unterstützt Bauherren bei der Klärung der wichtigsten Fragen: Welches Verfahren ist für ihn geeignet? Und welche rechtlichen Schritte muss er dazu veranlassen?

Quelle: www.arge-baurecht.com

Rechts­gebiete
Baurecht

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