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Autofahrer müssen Sicherung von Kindern stets kontrol­lieren

(dpa/tmn). Nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts Hamm können Eltern schon vierjährigen Kindern die Gurtpflicht verständlich machen. Die Konsequenz: Erwischt die Polizei ein Kind in diesem Alter unange­schnallt auf dem Kindersitz, müssen die Eltern eine Geldbuße akzeptieren. So lautet ein Beschluss des Gerichts.

In dem Fall hatte sich ein Kind während der Fahrt im Kindersitz selbst abgeschnallt. Die Erziehungs­be­rech­tigten sollten nach einer Verkehrs­kon­trolle ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, legten aber Beschwerde ein.

Dies wiesen die Richter ab mit der Begründung, einem vierjährigen Kind könnten die Gefahren eines Abschnallens während der Fahrt verständlich gemacht werden. Auch müsse der Fahrer stets kontrol­lieren, dass sich das Kind nicht abschnalle. In Einzel­fällen müsse die Fahrtroute sogar so gewählt werden, dass ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und sofortiges Anhalten gefahrlos möglich sei, so die Richter.

Oberlan­des­ge­richts Hamm (AZ: 5 RBs 153/13)

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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