Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Autofahrer dürfen iPod verwenden

(dpa). Autofahrer dürfen einen iPod verwenden. Nach Auffassung des Amtsge­richts Waldbröl (Oberber­gischer Kreis) sind Geräte, mit denen man, wie bei einem iPod, allenfalls über eine Internet­ver­bindung telefo­nieren kann, keine Mobilte­lefone. Daher dürfen Autofahrer nicht zu einem Bußgeld verurteilt werden, wenn sie während der Fahrt ein solches Gerät nutzen.

Das Gericht sprach mit seinem Urteil einen Autofahrer vom Verstoß gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung frei. Der Autofahrer sollte ein Bußgeld zahlen, weil er während der Fahrt Sätze in sein iPod diktiert hatte. Ihm wurde vorgeworfen, damit verbots­widrig ein Mobiltelefon benutzt zu haben.

Das Amtsgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, der Begriff Mobiltelefon sei gesetzlich nicht definiert. Ein Telefon könne aber nur ein Gerät sein, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsun­ab­hängig eingesetzt werden kann. Das sei bei einem iPod nicht der Fall.

Amtsgericht Waldbröl am 31. Oktober 2014 (AZ: 44 OWi- 225 Js 1055/14 - 121/14)

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

Zurück