Das Gericht sprach mit seinem Urteil einen Autofahrer vom Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung frei. Der Autofahrer sollte ein Bußgeld zahlen, weil er während der Fahrt Sätze in sein iPod diktiert hatte. Ihm wurde vorgeworfen, damit verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt zu haben.
Das Amtsgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, der Begriff Mobiltelefon sei gesetzlich nicht definiert. Ein Telefon könne aber nur ein Gerät sein, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Das sei bei einem iPod nicht der Fall.
Amtsgericht Waldbröl am 31. Oktober 2014 (AZ: 44 OWi- 225 Js 1055/14 - 121/14)
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