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Autofahren mit Schnee auf dem Dach ist tabu

(dpa/red). Vielen Autofahrern ist dies im Winter nicht bewusst, doch reicht es nicht aus, den Wagen an den Fenster­scheiben vom Schnee zu befreien. Auch das Dach muss frei der Flocken sein. Andernfalls drohen Verwarn­gelder.

Die weiße Mütze muss runter vom Wagen: Es reicht nicht aus, im Winter nur die Autoscheiben von Schnee und Eis zu befreien, erklärt der Deutsche Verkehrs­si­cher­heitsrat (DVR). Der Schnee müsse auch vom Fahrzeugdach und von der Motorhaube entfernt werden. Denn wenn die Flocken im Fahrtwind aufwirbeln, könne das die eigene Sicht oder die nachfol­gender Fahrer behindern. Schein­werfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichen müssen ebenfalls schnee- und eisfrei sein. Neben einem Eiskratzer gehört deshalb im Winter ein Handfeger in jedes Auto, für hohe Modelle wie Geländewagen oder Vans am besten mit einem Teleskopstiel.

Wer beim Schneefegen auf dem Wagen nachlässig ist, riskiert laut der Hamburger Verkehrs­rechts­an­wältin Daniela Mielchen vom Deutschen Anwalt­verein (DAV) Verwarn­gelder ab zehn Euro aufwärts. Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen kostet fünf Euro.

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht Verkehrsstraf- und OWi-Recht

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