Die weiße Mütze muss runter vom Wagen: Es reicht nicht aus, im Winter nur die Autoscheiben von Schnee und Eis zu befreien, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Der Schnee müsse auch vom Fahrzeugdach und von der Motorhaube entfernt werden. Denn wenn die Flocken im Fahrtwind aufwirbeln, könne das die eigene Sicht oder die nachfolgender Fahrer behindern. Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichen müssen ebenfalls schnee- und eisfrei sein. Neben einem Eiskratzer gehört deshalb im Winter ein Handfeger in jedes Auto, für hohe Modelle wie Geländewagen oder Vans am besten mit einem Teleskopstiel.
Wer beim Schneefegen auf dem Wagen nachlässig ist, riskiert laut der Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen vom Deutschen Anwaltverein (DAV) Verwarngelder ab zehn Euro aufwärts. Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen kostet fünf Euro.
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