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Tipps&Urteile

Autobahn: Wer von der Standspur kommt, muss vorsichtig sein

(DAV). Es regnet und die Sicht ist schlecht. Man will eine Autobahn­ausfahrt erreichen, doch plötzlich befindet man sich auf einer Standspur. Diese sind jedoch auf Autobahnen grundsätzlich nur für Notfälle vorgesehen. Wechselt ein Autofahrer von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur, darf er niemanden gefährden.

Hat der von der Standspur Kommende noch dazu keinen Blinker gesetzt und es  kommt dann zu einer Kollision mit einem heranna­henden Fahrzeug, haftet er allein. Die sogenannte Betriebs­gefahr des anderen Fahrzeugs im fließenden Verkehr tritt dagegen zurück. Darüber informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Regen und schlechte Scheiben­wischer

Bei dem Fall, den das Oberlan­des­gericht München zu entscheiden hatte, wollte der Fahrer eine Ausfahrt erreichen. Er hatte aber nicht gesehen, dass dieser Bereich wegen einer Baustelle mit Pylonen abgesperrt war und fand sich daher auf der Standspur im Baustel­len­bereich wieder. Als er seinen Irrtum bemerkte, und er wieder auf die andere Spur wechselte, kam es zum Unfall. Zu seiner Vertei­digung erklärte er, wegen des starken Regens sei die Sicht schlecht gewesen. Außerdem hätten seine Scheiben­wischer nicht richtig funktioniert. Er verklagte den Fahrer auf der regulären Spur auf Schadens­ersatz.

Fahren auf der Standspur verboten

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger nicht geblinkt hatte. Daher spreche der „Beweis des ersten Anscheins“ für seine Schuld. Dies habe er nicht widerlegen können. Da vom Fahrer eines Fahrzeugs, das von der Standspur komme, ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert werde, trete die Betriebs­gefahr des Fahrzeugs im fließenden Verkehr dagegen zurück.

Oberlan­des­gericht München am 09.November 2012 (AZ: 10 U 834/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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