Etwas anderes gilt allerdings, wenn es nach einem Fahrbahnwechsel zu einem Auffahrunfall kommt. Lassen sich die näheren Umstände nicht ermitteln, kommt es zu einer Schadensteilung je zur Hälfte. Dies entschied das Amtsgericht Ravensburg.
Plötzlicher Spurwechsel
Der Motorradfahrer fuhr hinter einem Auto. Kurz nach einer Ampel wechselte vor dem Pkw plötzlich ein Lkw auf deren Spur, ohne zu blinken. Der Autofahrer musste stark bremsen, so dass der Motorradfahrer in das Heck fuhr. Von dem Lkw-Fahrer forderte der Motorradfahrer Schadensersatz in Höhe der Hälfte des Schadens von rund 1.500 Euro. Dieser weigerte sich mit dem Hinweis, der Motorradfahrer habe den Abstand nicht eingehalten.
Lkw-Fahrer und Motorradfahrer müssen sich Schaden teilen
Die Klage war erfolgreich. Der sonst übliche Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall komme hier nicht zum Tragen. „Bleibt der Unfallhergang bei einem Auffahrunfall nach einem Fahrstreifenwechsel ungeklärt, ist der Schaden hälftig zu teilen“, führte der Richter aus. Im Übrigen komme es auch nicht auf den Abstand an. Nach dem Anfahren an einer Ampel ist ein geringerer Abstand gerechtfertigt. Derjenige, der die Fahrbahn wechselt, müsse besonders vorsichtig sein.
Amtsgericht Ravensburg am 6. März 2012 (AZ: 5 C 1347/11)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2013