Ein deutscher Verein hatte Passagen aus dem Buch («A Course of Miracles») übernommen und argumentiert, die Verfasserin habe ja selbst angegeben, nicht die Urheberin zu sein. Der Text sei ihr nach eigener Aussage von Jesus diktiert worden. Die Gerichte sahen trotzdem einen Urheberrechtsverstoß.
Jenseitige Inspirationen seien nach allgemein vertretener Auffassung rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, argumentierte das OLG. Für den Urheberschutz komme es auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an. Auch Geistesgestörte und Hypnotisierte könnten Urheber sein. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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