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Tipps&Urteile

Auch Oldtimer brauchen Euro-Kennzeichen

(DAV). Jeder Autoliebhaber freut sich, wenn er einen Oldtimer auf der Straße sieht. Das Erschei­nungsbild der liebevoll restau­rierten Karossen soll nichts trüben. Auch die modernen Kennzeichen nicht, dachte sich ein Fahrzeug­halter. Sind sie Pflicht?

Auch für Oldtimer gelten moderne Regeln: Sie müssen ein Kennzeichen mit Euro-Feld haben. Das ergibt sich aus zwei Entschei­dungen des Verwal­tungs­ge­richts Minden, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Beeinträch­tigung des historischen Erschei­nungs­bildes?

Es ging um einen schwarzen Oldtimer, der erstmals im April1960 zugelassen worden war. Nach historischer und zeitge­nös­sischer Restau­rierung meldete sein Halter das Fahrzeug nach einer Zulassung im Jahre 2003 im März 2011 erneut zum Straßen­verkehr an und beantragte die Erteilung eines "H"-Kennzeichens. Das abgestempelte Kennzeichen wies kein Euro-Feld auf. Im September 2012 forderte das Straßen­ver­kehrsamt den Halter auf, ein Euro-Kennzeichen zu montieren. Der war jedoch der Meinung, damit werde das historische Erschei­nungsbild des liebevoll restau­rierten Fahrzeugs beeinträchtigt.

Keine Ausnah­meregel

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts ist das ästhetische Empfinden der Fahrzeug­halter nicht ausschlag­gebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffent­lichen Straßen­verkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben. Ausnahmen aus optischen Erwägungen seien nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Anderenfalls müssten die Straßen­ver­kehrsämter je nach Alter der Fahrzeuge die verschie­densten – heute nicht mehr gültigen – historischen Kennzeichen vergeben.

Verwal­tungs­gericht Minden am 6. Juni 2013 (AZ: 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12)

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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