Auch für Oldtimer gelten moderne Regeln: Sie müssen ein Kennzeichen mit Euro-Feld haben. Das ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes?
Es ging um einen schwarzen Oldtimer, der erstmals im April1960 zugelassen worden war. Nach historischer und zeitgenössischer Restaurierung meldete sein Halter das Fahrzeug nach einer Zulassung im Jahre 2003 im März 2011 erneut zum Straßenverkehr an und beantragte die Erteilung eines "H"-Kennzeichens. Das abgestempelte Kennzeichen wies kein Euro-Feld auf. Im September 2012 forderte das Straßenverkehrsamt den Halter auf, ein Euro-Kennzeichen zu montieren. Der war jedoch der Meinung, damit werde das historische Erscheinungsbild des liebevoll restaurierten Fahrzeugs beeinträchtigt.
Keine Ausnahmeregel
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben. Ausnahmen aus optischen Erwägungen seien nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Anderenfalls müssten die Straßenverkehrsämter je nach Alter der Fahrzeuge die verschiedensten – heute nicht mehr gültigen – historischen Kennzeichen vergeben.
Verwaltungsgericht Minden am 6. Juni 2013 (AZ: 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12)
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2013