Das Hessische Landessozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Lehrer Beamter auf Lebenszeit werden kann. Das Gericht verschaffte ihm diesen Status.
Beamtenverhältnis statt Angestelltenvertrag
Der Lehrer war an Multipler Sklerose erkrankt. Dabei wurde ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt. Als Studienrat war er fünf Jahre im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe beschäftigt. Weil wegen des Fortschreitens der Krankheit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Stattdessen erhielt er einen unbefristeten Angestelltenvertrag. Der Lehrer beantragte die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, da er dann auch bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren trotzdem Beamter auf Lebenszeit werden kann. Die für die Gleichstellung zuständige Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass aufgrund des unbefristeten Angestelltenvertrages sein Arbeitsplatz nicht gefährdet sei.
Erfolg in zwei Instanzen – Prognose für fünf Jahre reicht aus
Der Mann bekam sowohl beim Sozialgericht als auch beim Landessozialgericht Recht. Hinsichtlich des geeigneten Arbeitsplatzes sei die Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis ausschlaggebend, so die Richter. Ein diskriminierungsfreier Zustand sei nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch eine Tätigkeit – die normalerweise im Beamtenverhältnis ausgeübt werde – nur in ‚irgendeiner Weise’ ausüben könne. Wenn eine mindestens fünfjährige Dienstfähigkeit prognostiziert werde, könne man außerdem davon ausgehen, dass die körperliche Eignung gegeben sei.
Hessisches Landessozialgericht am 19. Juni 2013 (AZ: L 6 AL 116/12)
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