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Arbeits­zeugnisse: Auf welche Formulie­rungen es wirklich ankommt

(DAV). Arbeits­zeugnisse sind für Arbeit­nehmer oft der Schlüssel zum nächsten Karrie­re­schritt, doch nicht jede Formulierung ist auf den ersten Blick verständlich und was bedeutet sie? Viele Arbeit­nehmer sind verunsichert, wenn sie Sätze wie "stets zur Zufrie­denheit" lesen.

Ein Urteil des Landes­ar­beits­ge­richts (LArbG) Rostock vom 02. Juli 2024 (Az.: 5 Sa 108/23) beleuchtet die Bedeutung gängiger Formulie­rungen und wer die Beweislast trägt, wenn es um eine überdurch­schnittliche Bewertung geht.

Arbeits­zeugnis vor Gericht

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall war der Kläger als Schulbe­gleiter tätig. Nach Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses erhielt er ein Arbeits­zeugnis mit der Formulierung „stets zu unserer Zufrie­denheit“.

Der Arbeit­nehmer fühlte sich jedoch unterbe­wertet und verlangte eine Verbes­serung in „stets zu unserer vollen Zufrie­denheit“, da er seine Arbeit als überdurch­schnittlich gut empfand.

Das Gericht folgte dieser Argumen­tation nicht und wies die Klage ab.

Die Bedeutung von Formulie­rungen in Arbeits­zeug­nissen

Arbeits­zeugnisse enthalten häufig standar­di­sierte Formulie­rungen, die jedoch klare Leistungs­be­wer­tungen widerspiegeln. Das LArbG Rostock bestätigte in seinem Urteil die Rechtsprechung des Bundes­ar­beits­ge­richts, wonach Formulie­rungen wie „zur vollen Zufrie­denheit“ und „stets zur Zufrie­denheit“ auf einer Skala von „gut“ bis „befrie­digend“ vergleichbar mit Schulnoten sind.

  • „Stets zur vollen Zufriedenheit": Note 2 ("gut")
  • „Stets zur Zufriedenheit“: Note 3 („befriedigend“)
  • „Zur Zufriedenheit“: Note 4 („ausreichend“)

Das Urteil macht deutlich, dass der Arbeit­nehmer die Beweislast trägt, wenn er eine überdurch­schnittliche Bewertung im Arbeits­zeugnis verlangt. Kann er dies nicht nachweisen, gilt die durchschnittliche Bewertung als ausreichend.

Warum ist diese Entscheidung wichtig?

Für Arbeit­nehmer, die sich beruflich verändern wollen, ist es wichtig, dass das Arbeits­zeugnis ihre Leistungen korrekt wiedergibt. Wer auf eine Verbes­serung des Zeugnisses klagen will, sollte sich jedoch bewusst sein, dass er die Gründe für eine überdurch­schnittliche Bewertung schlüssig darlegen muss. Dies ist oft schwierig, insbesondere wenn die Leistungen zwar als gut empfunden werden, aber keine konkreten Belege wie positive Rückmel­dungen oder Erfolgs­nachweise vorliegen.

Beispiele für Formulie­rungen und deren Bedeutung

  • Note 1: "stets zur vollsten Zufriedenheit", "in jeder Hinsicht und außerordentlich zufriedenstellend“
  • Note 2: "stets zur vollen Zufriedenheit", "voll und ganz zufriedenstellend“
  • Note 3: "stets zur Zufriedenheit", "in jeder Hinsicht".
  • Note 4: "zu unserer Zufriedenheit", "er hat unseren Erwartungen entsprochen"
  • Note 5: "im Allgemeinen zufriedenstellend", "im Großen und Ganzen"

Geheimcode im Arbeits­zeugnis?

Neben der Leistungs­be­ur­teilung gibt es auch versteckte Hinweise im Arbeits­zeugnis, die auf negatives Verhalten hinweisen können.

Beispiele:

  • "Durch seine Kontaktfreudigkeit trug er wesentlich zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." (Kann auch gedeutet werden: Er hielt seine Kollegen durch Schwatzhaftigkeit von der Arbeit ab. Oder sogar: Er neigte zu übermäßigem Alkoholkonsum).
  • "Er zeigte stets Einfühlungsvermögen für die Belange seiner Mitarbeiter." (Kann auch gedeutet werden: Er konnte als Führungskraft die Interessen des Unternehmens nicht durchsetzen. Bis hin zu: Er suchte sexuelle Kontakte zu Mitarbeitern).

Wie bekomme ich ein besseres Arbeits­zeugnis?

Arbeit­nehmer, die eine überdurch­schnittliche Bewertung in ihrem Zeugnis wünschen, müssen dies begründen und konkrete Beispiele für ihre Leistungen nennen. Es reicht nicht aus, einfach eine bessere Beurteilung zu fordern.

Ein Arbeit­nehmer, der nachweisen möchte, dass er besser bewertet werden sollte, kann seine Argumen­tation auf verschiedene Weise untermauern. Hier sind die wichtigsten Möglich­keiten, wie ein solcher Nachweis erbracht werden kann:

  • Dokumentation der Arbeitsleistung
    Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitsleistung umfassend dokumentieren. Dies kann in Form von Berichten, Projektdokumentationen, Zielvereinbarungen und deren Erfüllung erfolgen.
  • Erfolge und erreichte Ziele
    Der Nachweis von erreichten oder übertroffenen Zielen kann ein starkes Argument sein.
  • Qualitätsnachweise
    Wenn regelmäßig in guter Qualität gearbeitet wurde, können Fehlerfreiheit, Innovationsvorschläge oder Effizienzsteigerungen dokumentiert werden.
  • Projekte und Verantwortlichkeiten
    Hervorhebung von zusätzlichen Verantwortungsbereichen oder erfolgreichen Projekten, die über die normalen Aufgaben hinausgehen.
  • Feedback und Beurteilungen
  • Berufliche Qualifikationen

Ein weiteres Argument für eine bessere Beurteilung sind Zusatz­qua­li­fi­ka­tionen oder Weiter­bil­dungen, die der Mitarbeiter erworben hat. Diese können ihn für höherwertige Aufgaben qualifi­zieren und damit eine höhere Bewertung rechtfertigen.

Darüber hinaus können Arbeitgeber gut beraten sein, ihre Zeugnis­praxis von Arbeits­rechtlern überprüfen zu lassen. Arbeit­nehmer können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf ein besseres Zeugnis haben.

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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