(DAV). Die Betreuung von Familienangehörigen kann für Angehörige eine herausfordernde und zugleich erfüllende Aufgabe sein. Ehrenamtliche Betreuer übernehmen Verantwortung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Diese Tätigkeit, die auch innerhalb der Familie ausgeübt werden kann, ist jedoch mit besonderen Gefahren verbunden. Diese können im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Urteil vom 26. Juni 2024 entschieden (AZ: L 6 U 19/23). Ein Vater, der seinen geistig behinderten Sohn ehrenamtlich betreute, wurde in der gemeinsamen Wohnung mit einer Vase angegriffen. Das Gericht entschied, dass dieser Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei, so die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Pfleger: Schlag als Arbeitsunfall
Der Vater war für die Gesundheitsfürsorge seines Sohnes verantwortlich, als es im Februar 2016 in der gemeinsamen Wohnung zu einer Auseinandersetzung kam. Anlass war ein Schimmelbefall im Zimmer des Sohnes, der von einem Sachverständigen begutachtet werden sollte.
Während der Diskussion über die notwendige Räumung des Zimmers zog sich der Sohn zunächst zurück und wurde dann gewalttätig. Als der Vater über Notruf ärztliche Hilfe anforderte, wurde er mit einer Vase angegriffen und erlitt eine Platzwunde.
Arbeitsunfall eines ehrenamtlichen Betreuers
Die zuständige Unfallkasse lehnte es zunächst ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, das Verhalten des Vaters sei im Rahmen des familiären Alltags und nicht bei einer versicherten Tätigkeit erfolgt.
Das LSG Sachsen-Anhalt in Halle widersprach dieser Auffassung in zweiter Instanz und betonte, dass die Betreuertätigkeit, insbesondere die Gesundheitsfürsorge, die versicherte Tätigkeit des Vaters umfasse. Die Gefahr des Überfalls sei untrennbar mit der Erfüllung seiner Aufgaben als Betreuer verbunden gewesen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung spezifischer Risiken im Rahmen der Betreuertätigkeit und stärkt die Rechte ehrenamtlicher Betreuer.
Das Urteil macht deutlich, dass die Grenzen zwischen familiärer Verantwortung und versicherter Betreuertätigkeit fließend sein können und eine differenzierte Betrachtung im Einzelfall erforderlich ist.
Wichtige Fragen für Betreuer
- Welche Tätigkeiten sind versichert? Neben der rechtlichen Vertretung gehören dazu auch pflegerische Tätigkeiten und die Betreuung im Alltag.
- Was ist bei einem Unfall zu tun? Betroffene sollten unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Vorfall der Unfallkasse melden.
- Welche Rechte haben Pflegepersonen? Pflegende haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wie Heilbehandlung und Verletztengeld.
Quelle: www.dav-sozialrecht.de
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