Dabei dürfen ihnen keine Kosten entstehen. Wer möchte, kann ihr außerdem eigene Erklärungen oder Unterlagen beifügen. Das kann etwa eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung sein oder ein Zeugnis über eine Zusatzqualifikation.
Die Personalakte enthält sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten betreffen. Dazu gehören etwa die Sozialversicherungsdaten, Angaben zu krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten oder zur Dauer der Betriebszugehörigkeit. Auch Daten zum Lebenslauf legt der Arbeitgeber dort ab. Der Inhalt der Personalakte wird immer dann relevant, wenn es zum Beispiel um Beförderungen oder Kündigungen geht.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag Berlin
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