Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Anspruch auf Unterhalt – Was müssen Selbst­ständige vorlegen?

(red/dpa). Nach einer Trennung kann einer der Partner Anspruch auf Trennungs­un­terhalt haben, nach der Scheidung auf nachehe­lichen Unterhalt. Der Anspruch muss aber nachge­wiesen werden. Abhängig Beschäftigte legen dafür ihre Gehalts­nachweise vor. Was aber gilt für Selbst­ständige?

Selbständige müssen ihren Anspruch nachweisen, indem sie die vollständigen Einnahme- und Überschuss­rech­nungen mit Konten­nach­weisen sowie die vollständigen Steuer­be­scheide für den Unterhalts­zeitraum vorlegen. Das hat das Oberlan­des­gericht Schleswig entschieden. Möchte die Gegenseite den Abrech­nungen widersprechen, muss sie dies gut begründet und ausführlich tun. Darauf weist die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Unterhalts­an­spruch: Selbst­ständige müssen umfassende Nachweise vorlegen

Die Ausgangsfrage des Falls: Wann beginnt die weitere Darlegungs- und Beweislast des selbst­ständig Erwerbs­tätigen, der eigene Unterhalts­an­sprüche verfolgt und seiner Auskunfts­ver­pflichtung vollständig nachge­kommen ist? 

Die Frau ist selbst­ständige Physio­the­ra­peutin mit eigener Praxis. Nach der Trennung von ihrem Mann verlangte sie Trennungs­un­terhalt. Um ihre Bedürf­tigkeit nachzu­weisen, legte sie sämtliche Einnahme- und Überschuss­rech­nungen nebst Konten­nach­weisen für den Unterhalts­zeitraum sowie sämtliche im Unterhalts­zeitraum ergangenen Steuer­be­scheide vor. Der Mann fand einige Punkte nicht nachvoll­ziehbar, namentlich die Positionen Personal-, Raum-, Fahrzeug- und Reisekosten sowie Abschreibung.

Nur auf Verlangen sind weitere Unterlagen vorzulegen

Schon die erste Instanz hatte entschieden, dass die vorgelegten Belege der Frau ausreichten, um den Unterhalts­an­spruch zu begründen. Das bestätigte das Oberlan­des­gericht in Schleswig. Die Frau hätte nur auf Verlangen weitere Unterlagen wie etwa die Steuer­erklä­rungen vorlegen müssen. 

Unterhalts­an­spruch und Selbst­stän­digkeit generell

Bekannt sind eher die Fälle, in denen es darum geht, dass der Selbst­ständige Unterhalt zahlen muss. Dort gelten die gleichen Grundsätze zur Feststellung des Erwerbs­ein­kommens wie im vorlie­genden Fall. Die DAV-Famili­en­rechts­anwälte raten dazu, den Einkom­mens­nachweis sorgfältig zu erbringen. 

Schleswig-Holstei­nisches Oberlan­des­gericht am 6. Januar 2015 (AZ: 10 UF 75/14)

Quelle: www.dav-famili­enrecht.de

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht Unterhaltsrecht

Zurück