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Andere mit Kantinenkarte einladen: Abmahnung droht

(dpa/tmn). Arbeit­nehmer können Probleme bekommen, wenn sie Externe mit ihrer Kantinenkarte im Betrieb zum Essen einladen. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber das Kantinenessen subven­tioniert und Angestellte es dadurch billiger bekommen als üblich.

«Damit gewähren Mitarbeiter Externen einen Vorteil, den der Arbeitgeber nur ihnen zugedacht hat und der den Dritten nicht zusteht», erläutert Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Kommt das heraus, müssten Angestellte im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen. Der Mitarbeiter verletze mit seinem Verhalten die Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Ist das Essen nicht subven­tioniert und die Kantine steht auch externen Personen offen, ist es dagegen unproble­matisch, andere mit der eigenen Kantinenkarte einzuladen. Sie ist in diesem Fall nur das Zahlungs­mittel - bringt aber keinerlei Vergüns­ti­gungen.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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