«Damit gewähren Mitarbeiter Externen einen Vorteil, den der Arbeitgeber nur ihnen zugedacht hat und der den Dritten nicht zusteht», erläutert Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Kommt das heraus, müssten Angestellte im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen. Der Mitarbeiter verletze mit seinem Verhalten die Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Ist das Essen nicht subventioniert und die Kantine steht auch externen Personen offen, ist es dagegen unproblematisch, andere mit der eigenen Kantinenkarte einzuladen. Sie ist in diesem Fall nur das Zahlungsmittel - bringt aber keinerlei Vergünstigungen.
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