Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Hartz-IV-Empfängern im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Wird unverantwortlich viel Strom verbraucht, kann das Jobcenter die Hilfe ablehnen.
Immer wieder Stromsperren
Ein Stromversorger hatte einer Familie zum wiederholten Mal wegen erheblicher Zahlungsrückstände den Strom gesperrt. Während das Jobcenter ihnen in der Vergangenheit Darlehen gewährt hatte, damit die Stromsperren aufgehoben werden konnten, war es hierzu nunmehr nicht mehr bereit. Die Stromschulden habe die Familie durch einen unverantwortlich hohen Stromverbrauch verursacht. Dagegen wandten sich die Betroffenen an das Sozialgericht.
Stromsperre trotz minderjähriger Kinder
Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromverbrauch die wiederholten Stromsperren selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit abwälzen. Das gelte auch für die von der Stromsperre betroffenen minderjährigen Kinder. In erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verantwortlich. Im Übrigen sei die Familie infolge der ausbleibenden Stromlieferungen auch nicht existentiell gefährdet.
Sozialgericht Koblenz am 4. November 2013 (AZ: S 14 AS 724/13 ER)
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