Wer nachweisen kann, Opfer einer solchen Benachteiligung geworden zu sein, kann Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ein Jurist meinte, hieraus für sich Kapital schlagen zu können.
Ein Fall von Altersdiskriminierung?
In einer Stellenanzeige suchte eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei einen Rechtsanwalt (m/w) für den Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht „als Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung“ mit Prädikatsexamen. Ein sechzigjähriger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei bewarb sich auf die Stelle. Weder war der Jurist auf die gesuchten Rechtsbereiche spezialisiert, noch hatte er ein Prädikatsexamen. Seine Bewerbung wurde abgelehnt. Von der Kanzlei forderte der Anwalt daraufhin eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von bis zu 60.000 Euro.
Gericht: Forderung einer Entschädigung Rechtsmissbrauch
Ohne Erfolg. Dem Mann sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten, so die Richter. Er habe sich schon etliche Male auf Stellenausschreibungen für Berufseinsteiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschädigung von 60.000 Euro gefordert. Allein im Jahr 2013 zog er sechzehn Mal vor Gericht.
Dabei habe er eindeutig nicht das Qualifikationsprofil geboten, das die Ausschreibungen verlangten. Seine Bewerbungsschreiben seien außerdem kaum aussagekräftig. Offensichtlich sei der Jurist nicht an der Stelle interessiert, sondern lediglich daran, sich durch die Bewerbung auf bestimmte Stellenanzeigen eine weitere Einnahmequelle zu erschließen. Sein Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 31. Oktober 2013 (AZ: 21 Sa 1380/13)
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.03.2014