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AGG-Hopping keine Einnah­me­quelle

(dpa/red). Das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG), besser bekannt als Antidis­kri­mi­nie­rungs­gesetz, hat das Ziel, „Benach­tei­li­gungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltan­schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Wer nachweisen kann, Opfer einer solchen Benach­tei­ligung geworden zu sein, kann Anspruch auf eine Entschä­digung haben. Ein Jurist meinte, hieraus für sich Kapital schlagen zu können.

Ein Fall von Alters­dis­kri­mi­nierung?

In einer Stellen­anzeige suchte eine auf Wirtschaftsrecht spezia­li­sierte Kanzlei einen Rechts­anwalt (m/w) für den Bereich Handels- und Gesell­schaftsrecht „als Berufs­an­fänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufs­er­fahrung“ mit Prädikats­examen. Ein sechzig­jähriger Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei bewarb sich auf die Stelle. Weder war der Jurist auf die gesuchten Rechts­be­reiche spezia­lisiert, noch hatte er ein Prädikats­examen. Seine Bewerbung wurde abgelehnt. Von der Kanzlei forderte der Anwalt daraufhin eine Entschä­digung wegen Alters­dis­kri­mi­nierung von bis zu 60.000 Euro.




Gericht: Forderung einer Entschä­digung Rechts­miss­brauch

Ohne Erfolg. Dem Mann sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschä­digung zu erhalten, so die Richter. Er habe sich schon etliche Male auf Stellen­aus­schrei­bungen für Berufs­ein­steiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschä­digung von 60.000 Euro gefordert. Allein im Jahr 2013 zog er sechzehn Mal vor Gericht.

Dabei habe er eindeutig nicht das Qualifi­ka­ti­ons­profil geboten, das die Ausschrei­bungen verlangten. Seine Bewerbungs­schreiben seien außerdem kaum aussage­kräftig. Offensichtlich sei der Jurist nicht an der Stelle interessiert, sondern lediglich daran, sich durch die Bewerbung auf bestimmte Stellen­an­zeigen eine weitere Einnah­me­quelle zu erschließen. Sein Entschä­di­gungs­ver­langen sei deshalb rechts­miss­bräuchlich. 

Landes­ar­beits­gericht Berlin-Brandenburg am 31. Oktober 2013 (AZ: 21 Sa 1380/13)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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