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Abschließen der Haustür bei Mehrfa­mi­li­enhaus verboten

(dpa/tmn). Eine abgeschlossene Haustür schützt besser vor Einbrechern. Trotzdem ist es nicht erlaubt, in Mehrfa­mi­li­en­häusern die Tür zu verschließen. Grund: Im Notfall kann das für die Hausbe­wohner zur Falle werden.

Haustüren von Mehrfa­mi­li­en­häusern dürfen nicht abgeschlossen werden. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main, berichtet das Fachmagazin «NJW Spezial» (Heft 17/2015). Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicher­heits­be­dürfnis der Bewohner.

In dem verhan­delten Fall hatte die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaft beschlossen, die Haustür nachts zu festge­legten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungs­gemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss. Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, sitzen sie in der Falle.

Eine Alternative kann laut «NJW Spezial» der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.

Landgericht Frankfurt am Main am 12. Mai 2015 (Az.: 2-13 S 127/12)

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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