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Wildes Campen in Deutschland ist an vielen Orten verboten

Am eindeu­tigsten ist die Rechtslage auf privaten, eingezäunten oder anderweitig klar abgegrenzten Grundstücken. Hier darf man grundsätzlich nur mit Einverständnis des Eigentümers zelten. Wer unerlaubt auf einem eingezäunten Grundstück sein Lager aufschlägt und erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Hausfrie­dens­bruchs rechnen.

Auch auf öffentlich zugänglichem Gelände, zum Beispiel im Wald, darf man nicht ohne Weiteres ein Zelt aufbauen. Zum einen, weil es sich auch dabei um privaten Grund handeln kann. Zum anderen, weil verschiedene Gesetze des Bundes und der Länder das Zelten in Wäldern und Naturschutz­ge­bieten untersagen. Selbst außerhalb dieser besonders geschützten Gebiete ist das Campen nur in manchen Bundesländern erlaubt. Wer trotz Verbotes sein Lager aufschlägt, begeht damit eine Ordnungs­wid­rigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Da es für Camper nicht immer einfach ist, den genauen rechtlichen Status eines Ortes in der freien Natur zu erkennen, ist es empfeh­lenswert, sich bei den örtlichen Behörden nach Plätzen zu erkundigen, an denen das Zelten erlaubt ist.

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