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Wie sicher ist WhatsApp?

Tatsächlich behält sich das Unternehmen in Abschnitt 5B seiner Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) vor, die Bilder seiner Nutzer weltweit und kostenfrei nutzen zu dürfen. Und nicht nur das: Auch in veränderter Form und zu Werbezwecken holt sich WhatsApp die Nutzung der Daten ein, auch die Weitergabe an Dritte wie etwa eine Werbeagentur müssten die Kunden der App dulden, wenn sie sich mit den AGB einver­standen erklärten.

Dass WhatsApp wie seine Konzern­mutter einen derartigen Passus in seinen Nutzungs­be­din­gungen unterge­bracht hat, wird von Juristen und Verbrau­cher­schützern kritisiert.

Einig sind sich die Debattie­renden dabei in der Frage, dass die Silicon-Valley-Anbieter diese Bedingungen gegenüber ihrer Klientel transparent machen müssten und es doch nicht tun.

Das Problem bei Facebook und den meisten Anbietern ist, dass sie alle Einstel­lungen so vorein­ge­stellt haben, dass man als Nutzer erst einmal alles freigibt und allen Bedingungen zustimmt.

Der deutsche Datenschutz sehe aber eigentlich das Gegenteil vor: So müssten Anbieter einen Account restriktiv anlegen. Dem Nutzer müsse freige­stellt sein, sich aktiv dafür zu entscheiden, seine Daten mit anderen teilen zu wollen. Das müsse so gestaltet werden, dass er nachträglich individuell bestimmen könne, indem er in den Einstel­lungen seines Accounts einen Haken im entspre­chenden Feld setze. Generell sollten sich Nutzer mit den Einstel­lungen befassen, und selbst Datenschutz betreiben.

Einzel­heiten dazu von Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalts­auskunft in diesem Podcast.

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