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Wie sicher ist WhatsApp?
Tatsächlich behält sich das Unternehmen in Abschnitt 5B seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, die Bilder seiner Nutzer weltweit und kostenfrei nutzen zu dürfen. Und nicht nur das: Auch in veränderter Form und zu Werbezwecken holt sich WhatsApp die Nutzung der Daten ein, auch die Weitergabe an Dritte wie etwa eine Werbeagentur müssten die Kunden der App dulden, wenn sie sich mit den AGB einverstanden erklärten.
Dass WhatsApp wie seine Konzernmutter einen derartigen Passus in seinen Nutzungsbedingungen untergebracht hat, wird von Juristen und Verbraucherschützern kritisiert.
Einig sind sich die Debattierenden dabei in der Frage, dass die Silicon-Valley-Anbieter diese Bedingungen gegenüber ihrer Klientel transparent machen müssten und es doch nicht tun.
Das Problem bei Facebook und den meisten Anbietern ist, dass sie alle Einstellungen so voreingestellt haben, dass man als Nutzer erst einmal alles freigibt und allen Bedingungen zustimmt.
Der deutsche Datenschutz sehe aber eigentlich das Gegenteil vor: So müssten Anbieter einen Account restriktiv anlegen. Dem Nutzer müsse freigestellt sein, sich aktiv dafür zu entscheiden, seine Daten mit anderen teilen zu wollen. Das müsse so gestaltet werden, dass er nachträglich individuell bestimmen könne, indem er in den Einstellungen seines Accounts einen Haken im entsprechenden Feld setze. Generell sollten sich Nutzer mit den Einstellungen befassen, und selbst Datenschutz betreiben.
Einzelheiten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft in diesem Podcast.
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