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Wer zahlt die Schulden nach der Trennung?
Der Ausgleich von sogenannten Gesamtschulden richtet sich aber auch bei Eheleuten nach § 426 BGB. Danach sind Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist etwas anderes bestimmt, solange die Ehe andauert. Damit kann derjenige, der die Schulden bezahlt hat, keinen Ausgleich für die Raten verlangen, die er während der Ehe bezahlt hat.
Ändert sich daran etwas nach der Trennung? Wer haftet für die Schulden gegenüber dem Gläubiger?
Grundsätzlich gilt: Auch nach der Trennung bleiben beide Eheleute Schuldner, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wird Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt bezahlt, findet der Abzug meist bereits bei der Berechnung des leistungsfähigen Einkommens statt. Derjenige, der die Raten für die Waschmaschine weiter bezahlt, kann diesen Betrag von seinem Nettoeinkommen abziehen. Der andere Partner bekommt dementsprechend weniger Unterhalt, wirtschaftlich führt der Abzug zu einer Beteiligung des Unterhaltsberechtigten an den gemeinsamen Schulden. Es gibt also keinen zusätzlichen Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB.
Mehr dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski.
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