Podcast
Wer haftet bei Schnee und Eis?

Vermietet ein Eigentümer Wohnungen, kann er das Schippen und Streuen auf die Mieter übertragen. Dabei gilt aber: Der Eigentümer darf nicht nur die Mieter, die im Erdgeschoss wohnen, zum ‚Winterdienst‘ verpflichten, die Aufgabe muss auf alle Mietparteien verteilt werden.
Überträgt ein Hauseigentümer das Schneeräumen und Streuen auf die Mieter und schreibt Regelungen dazu in den Mietvertrag, muss er in seinen Vorgaben ganz klar sein. In diesen „Übertragungsklauseln“ muss der Hauseigentümer zum Beispiel definieren, wann und wie oft Mieter den Schnee beseitigen oder streuen müssen.
Wenn der Hauseigentümer die Aufgaben der Mieter nicht deutlich genug beschreibt, werden die „Übertragungsklauseln“ im Mietvertrag unwirksam und der Eigentümer haftet, wenn ein Fußgänger auf dem nicht-geräumten oder nicht-gestreuten Weg vor dem Haus ausrutscht. Auch haftet der Eigentümer dann, wenn er nicht regelmäßig kontrolliert, ob Mieter den Schnee vor dem Haus tatsächlich wegschippen.
Für das Schneeschippen und Streuen kann ein Hauseigentümer auch einen professionellen Räumdienst engagieren. Dem Dienstleister muss der Eigentümer ebenfalls klare Anweisungen geben und ihn kontrollieren. Versäumt der Hauseigentümer dies, haftet er im Falle des Falles und nicht der Räumdienst.
Einzelheiten dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Rechtsanwalt Swen Walentowski.
Podcast vom