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Wer darf über den Vornamen eines Kindes entscheiden?

Dann muss ein Famili­en­gericht die Entscheidung treffen. Wenn auch das Famili­en­gericht keine Einigung zwischen der Mutter und dem Vater erzielen kann, bestimmt es die Namenswahl auf einen Elternteil, der sich innerhalb einer ihm gesetzten Frist entscheiden muss. In einer Eilent­scheidung oder einer einstweiligen Anordnung ist es aber nicht möglich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Eilent­scheidung bereits eine Vorwegnahme der Hauptsache sei und damit nicht den richtigen Rechts­behelf darstelle.

Über die Qual der Wahl beim Namen des Kindes berichtet Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft, im Podcast.

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