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Wer darf über den Vornamen eines Kindes entscheiden?

Laut Personen­stands­gesetz muss ein Kind innerhalb von sieben Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Doch was geschieht, wenn ein Elternpaar sich nicht auf einen Vornamen für das Kind einigen kann? Sind die Eltern des Kindes verheiratet oder haben sie die gemeinsame elterliche Sorge, entscheiden sie gemeinsam, wie das Kind heißen soll. Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, entscheidet dieser allein. Und im Streitfall?

Dann muss ein Famili­en­gericht die Entscheidung treffen. Wenn auch das Famili­en­gericht keine Einigung zwischen der Mutter und dem Vater erzielen kann, bestimmt es die Namenswahl auf einen Elternteil, der sich innerhalb einer ihm gesetzten Frist entscheiden muss. In einer Eilent­scheidung oder einer einstweiligen Anordnung ist es aber nicht möglich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Eilent­scheidung bereits eine Vorwegnahme der Hauptsache sei und damit nicht den richtigen Rechts­behelf darstelle.

Über die Qual der Wahl beim Namen des Kindes berichtet Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft, im Podcast.

Rechts­gebiete
Ehe- und Famili­enrecht

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