Podcast

Podcast: Wer Bilder aus dem Job postet, kann gekündigt werden

Das unerlaubte Posten von Bildern aus dem betrieb­lichen Bereich ist ein wichtiger Kündigungsgrund „an sich“. Das entschied das Sächsische Landes­ar­beits­gericht. Ein Frachtpilot hatte gegen seine Kündigung geklagt. Trotz Geheim­hal­tungs­ver­pflichtung und vorheriger Zustim­mungs­er­for­dernisse für Veröffentli­chungen hatte er Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken geteilt. Eine Nebentätigkeit hatte er zwar beantragt und auch genehmigt erhalten. Als Tätigkeiten hatte der Kläger als Beschreibung angegeben: „Promotion, Modeln (Blogger)“. Sein Arbeitgeber hatte ihm nach seinen Postings gekündigt – und bekam vom Landes­ar­beits­gericht Recht.

 

Im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft erläutert Rechts­anwalt Swen Walentowski die Einzel­heiten.

Podcast vom

Zurück