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Wer bekommt eine Abfindung

Arbeit­nehmer gehen oft davon aus, dass sie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch Anspruch auf eine Entschädigungs­zahlung haben. Aber wann kann man sich den Abschied wirklich mit einer Abfindung versüßen lassen?

„Jetzt müssen sie dir aber eine ordentliche Abfindung zahlen!“ Aufmun­ternde Sprüche wie diesen hören Arbeit­nehmer häufig von Kollegen und Freunden, wenn sie eine Kündigung erhalten. Die Ansicht, dass bei einer Kündigung automatisch hohe Entschädigungs­zah­lungen fließen, ist weit verbreitet. Dieser Mythos mag auch darin gründen, dass Arbeit­nehmer im deutschen Recht einen hohen Schutz genießen und in der Regel nicht wie in anderen Ländern ohne weiteres gefeuert werden können. Da liegt es nahe zu glauben, dass bei einer Kündigung automatisch ein großzügiges finanzielles Abschieds­ge­schenk des Arbeit­gebers fällig ist.

Doch das Gerücht stimmt nicht: Arbeit­nehmer haben bei einem vorzeitigen Ausscheiden keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Ein solcher Anspruch würde auch kaum Sinn ergeben – schließlich sind Mitarbeiter in Deutschland durch das Kündigungs­schutz­gesetz ohnehin gegen willkürliche Entlas­sungen abgesichert. Wenn ein Arbeit­nehmer ohne triftigen Job gekündigt wird, muss seinen Chef nicht um eine Entschädigung bitten, sondern kann die Kündigung einfach vor Gericht anfechten – und seinen Job behalten.

Einzel­heiten zu Abfindungen im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft:

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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