Welche Beweiskraft haben heimliche Mitschnitte?

Vorbei sind die Zeiten, als man mit riesigen Übertra­gungswagen Livesen­dungen ermöglichte. Heute hat jeder die technischen Möglich­keiten für seine eigene Livesendung in der Hosentasche. Wir fotogra­fieren, zeichnen auf und streamen das, was uns wichtig ist. Aber was ist, wenn sich dabei Dinge oder Vorgänge befinden, die gar nicht für das Licht der Öffent­lichkeit bestimmt sind? Und die sich dann als juristisch heikel erweisen? Beispielsweise wenn heimlich Gespräche aufgezeichnet werden – ist das eine Straftat?

Ja, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft in unserem Podcast.„Wer unbefugt Gespräche aufnimmt, begeht eine Straftat nach § 201 des Strafge­setz­buches. Es handelt sich dabei um die ‚Verletzung der Vertrau­lichkeit des Wortes‘“. Auf dieses Delikt sieht das Strafge­setzbuch Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Die Tatsache, dass heimliche Aufnahmen zivilrechtlich vor Gericht nicht verwendbar und strafrechtlich verboten sind, hat folgenden Grund: Der Gesetzgeber räumt dem freien Wort einen hohen Stellenwert ein und will sicher­stellen, dass Menschen nicht stets jedes ihrer Worte genau abwägen müssen und Worte auch flüchtig bleiben können. Hinzu kommt der Schutz der Persön­lich­keits­rechte der an einem Gespräch Beteiligten.

Darf man jemanden heimlich fotogra­fieren oder Videos von ihm aufnehmen?

Weniger streng ist der Gesetzgeber demgegenüber bei visuellem Material wie Fotos oder Videos. Heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind vor Gericht in Grenzen zugelassen und als Beweise verwertbar. Im Arbeitsrecht aber ist eine dauernde Videoüber­wachung verboten. Auch darf die Videoüber­wachung durch eine Tonauf­zeichnung nicht zum Abhören werden.

Doch auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind rechtlich proble­matisch. Denn sie können die Persön­lich­keits­rechte eines Menschen verletzen, wenn sie ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Eine unerlaubte Veröffent­lichung kann je nach Kontext auch Tatbestände der Ehrdelikte erfüllen. Schmer­zensgeld droht ebenso.

Handy eines anderen checken oder heimlich in dessen Unterlagen wühlen – verboten?

Wer auf der Suche nach kompro­mit­tie­rendem Material gegen einen anderen auf die Idee kommt, heimlich dessen Handy zu checken, muss ebenfalls aufpassen. Man macht sich strafbar, wenn man unerlaubt an das Handy eines Fremden geht indem man sich den Zugangscode ohne dessen Zustimmung verschafft.

Ausführlich dazu in unserem Podcast.

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