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Welche Beweiskraft haben heimliche Mitschnitte?
Ja, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft in unserem Podcast.„Wer unbefugt Gespräche aufnimmt, begeht eine Straftat nach § 201 des Strafgesetzbuches. Es handelt sich dabei um die ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘“. Auf dieses Delikt sieht das Strafgesetzbuch Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Die Tatsache, dass heimliche Aufnahmen zivilrechtlich vor Gericht nicht verwendbar und strafrechtlich verboten sind, hat folgenden Grund: Der Gesetzgeber räumt dem freien Wort einen hohen Stellenwert ein und will sicherstellen, dass Menschen nicht stets jedes ihrer Worte genau abwägen müssen und Worte auch flüchtig bleiben können. Hinzu kommt der Schutz der Persönlichkeitsrechte der an einem Gespräch Beteiligten.
Darf man jemanden heimlich fotografieren oder Videos von ihm aufnehmen?
Weniger streng ist der Gesetzgeber demgegenüber bei visuellem Material wie Fotos oder Videos. Heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind vor Gericht in Grenzen zugelassen und als Beweise verwertbar. Im Arbeitsrecht aber ist eine dauernde Videoüberwachung verboten. Auch darf die Videoüberwachung durch eine Tonaufzeichnung nicht zum Abhören werden.
Doch auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind rechtlich problematisch. Denn sie können die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzen, wenn sie ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Eine unerlaubte Veröffentlichung kann je nach Kontext auch Tatbestände der Ehrdelikte erfüllen. Schmerzensgeld droht ebenso.
Handy eines anderen checken oder heimlich in dessen Unterlagen wühlen – verboten?
Wer auf der Suche nach kompromittierendem Material gegen einen anderen auf die Idee kommt, heimlich dessen Handy zu checken, muss ebenfalls aufpassen. Man macht sich strafbar, wenn man unerlaubt an das Handy eines Fremden geht indem man sich den Zugangscode ohne dessen Zustimmung verschafft.
Ausführlich dazu in unserem Podcast.
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