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Was man beim Ausfüllen eines Organspen­de­aus­weises beachten muss

Für eine Organspende gibt es medizi­nische und rechtliche Voraus­set­zungen: Wird ein Mensch etwa bei einem Unfall schwer verletzt, müssen die Ärzte alle möglichen Maßnahmen unternehmen, um ihn zu retten. Stirbt er dennoch, müssen die Mediziner nach dem Transplan­ta­ti­ons­gesetz zunächst den Hirntod des Menschen feststellen, bevor sie ihm Organe entnehmen dürfen. Diese Organe setzen andere Mediziner dann einem anderen Körper ein. Für das gesamte Prozedere aber bedarf es der Zustimmung des Menschen. Ohne eine rechtlich verbindliche Zustimmung dürfen Ärzte einem Verstorbenen keine Organe entnehmen.

Deshalb sollte man zu Lebzeiten einen Spender­ausweis ausfüllen, wenn man Organe spenden möchte. Doch auch wenn man dies für sich ablehnt, empfiehlt es sich, das in einem Organspen­de­ausweis festzu­halten. Es gibt zwar keinen rechtlichen Zwang, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Aber ein Spender­ausweis schafft in jedem Fall juristische Klarheit.

Einzel­heiten dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft mit Rechts­anwalt Swen Walentowski.

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