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Was man beim Ausfüllen eines Organspen­de­aus­weises beachten muss

In Deutschland warten rund 12.000 kranke Menschen auf ein Spenderorgan. Doch Spender­organe sind rar, obwohl viele Bundes­bürger zu einer Organspende bereit wären. Wer Organe spenden will, sollte dies in einem Organspen­de­ausweis erklären. Aber auch wer eine solche Spende ablehnt, sollte den Ausweis nutzen, um das darin zu dokumen­tieren.

Für eine Organspende gibt es medizi­nische und rechtliche Voraus­set­zungen: Wird ein Mensch etwa bei einem Unfall schwer verletzt, müssen die Ärzte alle möglichen Maßnahmen unternehmen, um ihn zu retten. Stirbt er dennoch, müssen die Mediziner nach dem Transplan­ta­ti­ons­gesetz zunächst den Hirntod des Menschen feststellen, bevor sie ihm Organe entnehmen dürfen. Diese Organe setzen andere Mediziner dann einem anderen Körper ein. Für das gesamte Prozedere aber bedarf es der Zustimmung des Menschen. Ohne eine rechtlich verbindliche Zustimmung dürfen Ärzte einem Verstorbenen keine Organe entnehmen.

Deshalb sollte man zu Lebzeiten einen Spender­ausweis ausfüllen, wenn man Organe spenden möchte. Doch auch wenn man dies für sich ablehnt, empfiehlt es sich, das in einem Organspen­de­ausweis festzu­halten. Es gibt zwar keinen rechtlichen Zwang, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Aber ein Spender­ausweis schafft in jedem Fall juristische Klarheit.

Einzel­heiten dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft mit Rechts­anwalt Swen Walentowski.

Rechts­gebiete
Patien­tenrecht

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