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Was darf das Ordnungsamt?

Ordnungsrecht ist Landessache. Somit unterscheiden sich die Befugnisse je nach Bundesland. Generell gilt: Das Ordnungsamt ist für die ‚langsameren’ Angele­gen­heiten zuständig. Ein Beispiel: Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig, für den ruhenden das Ordnungsamt.

Mitarbeiter des Ordnungsamts sind demnach nie Polizisten. Zwar haben sie in bestimmten Bereichen Zutritts­rechte und bestimmte Kontroll­be­fugnisse. Sie dürfen das aber in aller Regel nicht mit Zwang durchsetzen. Hierfür brauche es dann die Mithilfe der Polizei, die das Ordnungsamt unterstützt, etwa wenn es um das Betreten eines Grundstücks gehe.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft erläutert hier im Podcast die Einzel­heiten.

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