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Wann Türsteher Clubbe­sucher abweisen dürfen

Türsteher entscheiden über Wohl und Wehe eines jeden Clubbe­suchers. Die Auswahl, wer Zutritt erhält und wer nach Hause muss, erscheint oft willkürlich. Rechtsfrei bewegen sich die Damen und Herren an den Türen allerdings nicht. Denn eine bestimmte Argumen­ta­ti­onslinie der Türsteher könnte nach hinten losgehen – zumindest im Nachhinein.

Die Türsteher im Berliner Berghain gelten als die härtesten, doch erleben zigtausende Feierlustige auch andernorts in Deutschland jedes Wochenende Enttäu­schungen – wenn die Männer und Frauen an den Türen der Clubs zwar die Freunde reinlassen, einen selber aber nicht. Oder gleich die ganze Bande nach Hause schicken.

Es gibt gute Gründe, warum jemand nicht in den Club darf: Das Alter, das Konzept des Clubs und mehr. Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft erläutert im Podcast noch weitere Gründe. Und: Bei bestimmten Begrün­dungen der Türsteher kann sich der Abgewiesene wehren und muss sie nicht hinnehmen.  Das ist dann der Fall, wenn die Begründung ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleich­stel­lungs­gesetz (AGG) darstellt, also eine Diskri­mi­nierung vorliegt.

Hierfür braucht es allerdings Beweise – oder wenigstens Indizien. Ein Beispiel: Eine junge Frau mit dunkler Hautfarbe wird nicht reinge­lassen mit dem Hinweis, dass der Club bereits voll sei. Andere Wartende erhalten aber gleich­zeitig sehr wohl noch Zugang. In diesem Fall liegen Indizien vor und die Clubbe­treiber müssen begründen, warum andere Gäste hinein durften.

Mehr dazu in diesem Podcast.

Rechts­gebiete
Zivilrecht

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