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Wann Türsteher Clubbesucher abweisen dürfen
Die Türsteher im Berliner Berghain gelten als die härtesten, doch erleben zigtausende Feierlustige auch andernorts in Deutschland jedes Wochenende Enttäuschungen – wenn die Männer und Frauen an den Türen der Clubs zwar die Freunde reinlassen, einen selber aber nicht. Oder gleich die ganze Bande nach Hause schicken.
Es gibt gute Gründe, warum jemand nicht in den Club darf: Das Alter, das Konzept des Clubs und mehr. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert im Podcast noch weitere Gründe. Und: Bei bestimmten Begründungen der Türsteher kann sich der Abgewiesene wehren und muss sie nicht hinnehmen. Das ist dann der Fall, wenn die Begründung ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) darstellt, also eine Diskriminierung vorliegt.
Hierfür braucht es allerdings Beweise – oder wenigstens Indizien. Ein Beispiel: Eine junge Frau mit dunkler Hautfarbe wird nicht reingelassen mit dem Hinweis, dass der Club bereits voll sei. Andere Wartende erhalten aber gleichzeitig sehr wohl noch Zugang. In diesem Fall liegen Indizien vor und die Clubbetreiber müssen begründen, warum andere Gäste hinein durften.
Mehr dazu in diesem Podcast.
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